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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei einer Kostenübernahme?

Anonym
Bianka73
Marl · Erstellt am 18.01.2023 · letzte Antwort 19.01.2023

Hallo, nach langem hin und her hat meine Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme bewilligt. Der Nachfolgende Text steht nun in dem Brief. Allerdings kann mir keiner beantworten was das im Detail bedeutet. Mir geht es darum, was übernimmt die Krankenkasse, wenn ich den Eingriff in einer privaten Klinik durchführen lasse?


Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns sehr am Herzen. Daher übernehmen wir gerne die Kosten für Ihre Labienkorrektur. Die Kostenübernahme gilt für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit und ist begrenzt auf die Kosten, die bei einer Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus übernommen worden wären. Bitte beachten Sie: Bei Inanspruchnahme einer Privatklinik können auch separate Kosten - wie zum Beispiel eine Privatabrechnung der behandelnden Arzte - anfallen. Es können Ihnen daher unter Umständen unerwartete und erhebliche finanzielle Belastungen entstehen, die privat von Ihnen zu tragen sind. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft. Bitte senden Sie uns nach Abschluss der stationdren Behandlung die Privatrechnung mit Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung für eine Erstattung zu. Alternativ benötigen wir für die direkte Uberweisung an das Krankenhaus eine Abtretungserklärung von Ihnen. Vielen Dank!


Die KK macht sehr schwammige Aussagen, aber nennt keine Zahlen. Wer kann mir helfen? Gibt es hier Frauen die auch eine Kostenübernahme bewilligt bekommen haben? Wenn ja, wo habt ihr den Eingriff vornehmen lassen?

LG Bianka

1 Kommentar

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  • Anonym
    Heutemalwieder
    19.01.2023
    Bester Kommentar

    Hallo Bianka, hier geht es um die Erstattung des "medizinisch Notwendigen" bis zu dem Preis, den eine für diese OP zugelassene Klinik dafür erstattet hätte. Die Aussage der Krankenkasse ist etwas schwer einzuschätzen ohne deine genaue Ausgangslage zu kennen und was du als Begründung angeführt hast, aber mal angenommen du hättest Schmerzen durch deine Schamlippen, dann würde zum Beispiel eine einfache OP übernommen werden wo sie dort wo sie herausstehen gekürzt werden (z.B. mit einer speziellen Schere), ohne besondere ästhetische Extras. Eine Straffung wirst du damit nicht erstattet bekommen und ich gehe auch davon aus, dass die Kasse nicht im Falle von Komplikationen bei der Heilung aufkommen werden, wenn diese aufgrund einer Behandlung die über das "medizinisch notwendige Maß hinaus" entstanden sind. Dazu kommt, dass die Kassen in der Regel mit Fallpauschalen arbeiten, die weit unter dem Honorar von privaten Behandlungen liegen.

    Ich würde dir empfehlen, noch mal bei der Krankenkasse rückzufragen, welcher Betrag konkret übernommen wird (brutto). Nur so kannst du deinen Eigenanteil einigermaßen abschätzen.

    Falls du bei deinem gewählten Chirurgen Wünsche hast, die über das medizinisch notwendige hinausgehen, dann würde ich auch noch mal rückfragen, ob der genannte Anteil auch übernommen wird, wenn du auf eigene Kosten eine private zusätzliche (nicht medizinisch notwendige) Leistung in Anspruch nimmst. Falls hier keine bedingungslose Zusage kommt oder du gar nicht fragst, würde ich beim Vertragsschluss mit dem Chirurgen die Zusage der Kasse als Teil des Vertrages angeben und die Zusage des Chirurgen, dass die Übernahme des Zuschusses bei seiner Leistung garantiert wird (so könntest du den Anteil später von ihm einfordern, wenn die Krankenkasse der Ansicht ist, die OP ging über das medizinisch notwendige Maß hinaus und war daher nicht von der Zusage gedeckt).

    Lies dir am besten auch mal die Beiträge/Erfahrungsberichte hier im Forum zu dem Thema durch, diese OPs verlaufen nicht immer harmlos und es gibt immer wieder Frauen, die ihre Entscheidung für die OP unter falschen Annahmen treffen und sie später bereuen. Das nur am Rande, da es häufig unerwähnt bleibt. Alles Gute!

Die auf Estheticon.de erschienen Informationen ersetzen in keinem Fall den Kontakt zwischen Arzt und Patient. Estheticon.de übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Aussagen oder Dienstleistungen.

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