Tubuläre Brüste, Asymmetrie, verdrehtes Implantat 9 Monate post BV mit 395 cc ÜBM inkl. Brustwarzenstraffung

Anonym
Kathi541432
Düsseldorf · Erstellt am 31.07.2017 · letzte Antwort 2.08.2017

Guten Abend zusammen.... Voller Verzweiflung wende ich mich nun an dieses Forum, mit Bitte um Ratschläge.

Zu meiner Vorgeschichte:

Im Jahre 2015 wurde bei mir eine tubuläre Brust mit Asymetrie zu Gunsten der rechten Seite diagnostiziert. Antrag auf Kostenübernahme bei der KK würde gestellt, nach Besuch beim MDK erfolgte eine Teilgenehmigung (Anpassung mittels Implantat Linke Brust). Daraufhin legte ich Widerspruch ein, nach langem Hin und Her, und Dank der Uniklinik, die mich behandelte, bekam ich Ende 2016 dann die volle Kostenübernahme beider Brüste der KK.

Gesagt getan, im Dezember wurde ich operiert. Trotz der Asymetrie erhielt ich beidseits 395cc anatomische Mentorimplantate übm inkl Brustwarzenstraffung. Schon beim Aufwachen sah ich, dass meine Brüste komisch aussahen, Double Bubble, verschiedene Brustfaltenhöhen, Asymetrie vom aller feinsten etc. Der operierende Chirurg bzw Gyn versprach mit, dass es super Brüste werden würden und ich abwarten soll.

Ich hielt natürlich alle Kontrolltermine ein, ich fand die Brüste würden immer hässlicher werden, er meinte jedoch dass die so super sind, und es kein Grund für eine Korrektur gäbe. Daraufhin holte ich mir drei andere Meinungen ein (Gyn, Dr. Raab und Dr. Bachtiari). Alle 3 bestätigten mir das misslungene Ergebnis. Tubuläre Brustform wieder voll da, sehr schlechte, wulstige Narben, bestehende Asymetriw, Double Bubble und ein verdrehtes Implantat rechts. Es wurde nicht die klassische Op durchgeführt (mit Drüsenerweiterung) und auch der Schnitt (Brustfalte) sei nicht gut gesetzt worden sein..

Nun habe ich einen erneuten Antrag bei der KK gestellt, dieser wurde vor 1 Woche abgelehnt.

Nun werde ich Widerspruch einlegen. Welche Ansprüche habe ich ? Wie kann ich den Widerspruch am besten formulieren? Fragen über Fragen, ich fühle mich wirklich entstellt und kann einfsch nicht begreifen, dass ich mit dem Problem nun ganz alleine dastehe und sich keiner für zuständig fühlt.

Sorry für den langen Text, ich würde mich über einige Ratschläge sehr freuen.

Liebe Grüße Kathi

8 Kommentare

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  • Privatdozent Dr. med. Andreas E. Steiert

    · 2.08.2017

    Hallo Kathi.
    Das ist leider eine missliche Ausgangslage. Die Krankenkasse hat Ihre primäre Operation übernommen. Damit ist Sie in der Pflicht für Komplikationen und Risiken. Nun ist es immer schwierig mit den KK über ästhetische Ergebnisse zu sprechen. In Ihrem Fall haben Sie nur Aussicht auf Erfolg, wenn ein Gutachten bestätigen könnte, dass Ihr Eingriff nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
    Ich halte dies nicht für völlig ausgeschlossen. Zunächst würde ich Ihnen empfehlen den Operateur, ggf. den Chefarzt der Abteilung, mit dem Ergebnis zu konfrontieren und einen einvernehmlichen Weg zu suchen. Zeigen Sie das Ergebnis, machen Sie keine Vorwürfe und bitten Sie um eine Korrektur. Lenken die Kollegen der Klinik nicht ein, dann bleibt Ihnen voraussichtlich nur der Klageweg.
    Vor Gericht haben nur Gutachten bestand, wenn der Gutachter durch das Gericht bestellt wurde. Geben Sie also vorher nicht unnötig Geld für ein Gutachten aus. Stellt der Gutachter dann fest, dass bei der Operation die Standards nicht eingehalten wurden, dann glaube ich haben Sie gute Karten (insbesondere falls der Gutachter Plastischer Chirurg ist).
    Das Problem ist, dass dies meist ein langer Weg ist, der sehr an der Kraft und an den Nerven zehren wird. Das muss Ihnen bewußt sein.
    Ich wünsche Ihnen viel Kraft.
    Beste Grüße
    www.steiert.berlin
    PD Dr. Andreas Steiert

  • Anonym
    Loretta8080
    2.08.2017

    Das Wort Krankheit ist relativ!

  • Anonym
    Kathi541432
    2.08.2017

    Tubuläre Brüste gehören zu den Fehlbildungen und ist eine Krankheit!!!

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    1.08.2017

    Hast du eventuell mal ein Bild von deiner jetzigen , aktuellen Situation ?
    LG

  • Anonym
    Loretta8080
    1.08.2017
    Bester Kommentar

    Hallo!
    Es tut mir leid, dass das Ergebnis nicht schön geworden ist.
    Aber eins muss ich loswerden.....
    Meine Brüste sind von Natur aus auch asymmetrisch und die Brüste sind aufgrund einer hormonellen Störung , bzw einer Unterleibserkrankung ,nicht richtig und vollständig entwickelt.
    Für mich war es überhaupt nicht relevant, die kk einzuschalten und eine kostenübernahme der OP zu beantragen beantragen. Das ist ein Leiden, was zwar deine Psyche belastet, aber nicht deine körperliche Gesundheit. Und "theoretisch " könnte man damit leben. Meiner Meinung nach ist es ein Schönheitseingriff und nichts weiter. Für sowas sollten die Krankenkassen nicht zur Finanzierung solch einer OP belastet werden!
    Das ist leider meine Meinung... auch wenn ich jetzt viele Buhrufe einkassieren muss.
    War schon nett, dass sie dir den ersten Eingriff bezahlt haben. Aber jetzt den zweiten Eingriff finanziert zu bekommen, finde ich dreist.
    Stelle dir vor, was passieren würde, wenn jede Frau diese Eingriffe bezahlt bekommen würde!? Dann wäre Deutschland aber sowas von im Ars..!
    Ausgenommen meiner Meinung sind selbstverständlich schlimme Erkrankung, wie zB Brustkrebs oder ein Unfall...
    trotzdem wünsche ich dir alles Gute!

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    1.08.2017

    Hallo Kathi ,
    das ist jetzt leider eine Sache , die du mit deinem Operateur klären musst , denn wenn er fehlerhaft operiert hat , ist es nicht die Aufgabe der KK diese Kosten zu übernehmen , sondern die des Operateurs ! Mein damaliger Operateur hatte bei mir fälschlicher Weise ein zu kleines Implantat in die rechte Brust eingesetzt und dieses später dann auf seine Kosten wieder ausgetauscht ! Genaus so wurden mir fälschlicher Weise Jahre später anatomische Implantate auf den Brustmuskel gelegt , was katastrophal aussah und auch dieses wurde vom PC ebenfalls wieder korrigiert . Wären medizinische Hintergründe vorhanden , würde die KK zahlen , aber bei Dingen , die die Ästhetik angehen leider nicht , auch wenn man darunter leidet :-( Mag vielleicht KK geben , die auch das berücksichtigen , aber ich persönlich kenne da keine !
    VG von Susanne

  • Dr. med. Sixtus Allert

    Dr. med. Sixtus Allert

    · 1.08.2017

    Hallo,
    die OP einer tubulären Brust gehört zu den sehr komplexen Eingriffen innerhalb der Brustchirurgie. Man sollte bei höhergradigen Veränderungen nicht "nur" mit Implantaten arbeiten, es kommt auf zusätzliche Straffungen z.B. an der Areole und auf einen Fett-Transfer zum Ausgleich der alten Unterbrustfalte an, die nach der OP meist höher steht. Zudem sollte man wissen, dass es gerade bei den höhergradigen Veränderungen oftmals nicht mit einem Eingriff getan ist.
    Lassen Sie sich einmal von einem versierten Plastischen Chirurgen beraten. Meistens wird eine gute Lösung gefunden, auch hinsichtlich des Umgangs mit den Kassen.
    Beste Grüße
    Dr Sixtus Allert
    http://www.dr-allert.de/plastische-chirurgie/brustchirurgie/

  • Anonym
    Lamia
    31.07.2017

    Hallo Kathi,

    das Problem liegt ja vor allem auch in der eher suboptimal erfolgten OP. Wie diese bei tubulären Brüsten ablaufen soll, hast Du ja selbst geschrieben. Allerdings kann Dir auch kein Arzt ein einwandfreies Ergebnis garantierenn und auch die KK ist nicht unbedingt dafür verantwortlich dass Korrekturen auf deren Kosten durchgeführt werden. Vor allem wenn diese keinen "krankhaften" Befund darstellen. Ich würde an Deiner Stelle im ersten Schritt nochmal das Gespräch mit dem Operatueur suchen und eventuelle Lösungsansätze besprechen.

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