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Widerspruch zur Brustverkleinerung abgelehnt bei 1,69 m, 70 kg, 75 i

Anonym
Bonny
Düsseldorf · Erstellt am 18.01.2017 · letzte Antwort 22.11.2019

Hallo... Ich frage hier mal um Rat.Und zwar habe ich jetzt die 2.Absage der KK zur Brustverkleinerung bekommen. Begründet wird es Übergrösse Brüste seien keine Krankheit. Ich bin 1,69 gross ca 70 kg und eine Körbchengrösse von 75 i.Der Chirug möchte bei mir pro Seite 500 g entnehmen . Ich leide auch schon über einen unübersehbaren Haltungsschaden.Die Ärzte raten mir dringend zu dieser OP . Aber... der medizinische Dienst... Habe ich evtl eine Chance wenn ich einen Anwalt für Medizinrecht einschalte? Ich danke Euch schon für viele Antworten Lg

12 Kommentare

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  • Anonym
    christian_scha307008
    22.11.2019

    Die Frage ist falsch. Entschuldigen Sie bitte meine Direktheit. Aber die entscheidende Frage ist, ob zwischen Antrag und Bescheid mehr als drei Wochen bzw. bei rechtzeitiger Einschaltung des MDK und Ihrer Unterrichtung hierüber mehr als fünf Wochen vergangen sind. Wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten können, dann ist die Genehmigungsfiktion gem. § 13 IIIa SGB V eingetreten. Der Ausgang des Widerspruchsverfahrens ist dann relativ uninteressant. Vielmehr können Sie Ihre GKV mit einer Leistungsklage verurteilen lassen.

    Viele Grüße
    Christian Schäfer

  • Anonym
    UtedieGute
    22.11.2019

    Zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens wurde der Anwalt eingeschaltet? Bin gerade nach der zweiten Ablehnung am Aufrechthalten des Widerspruchs, dann geht es zum Widerspruchsaussschuss... bringt das dann noch was mit Anwalt?
    Lg Ute

  • Anonym
    Joni
    6.03.2018

    Hallo Bonny,
    du hast sogar drei Möglichkeiten - neben selber bezahlen oder klagen könntest Du auch die Kasse wechseln. Ich bin in einem Facebook-Forum (Brustverkleinerung-Austausch) da habe ich bislang mit deinen Größen keine gesehen, die letztlich abgelehnt wurde. Es ist allerdings auch schwer etwas zu sagen, wie erfolgreich das bei Dir sein wird. Man muss schon die Beschwerden gut nachweisen (über Atteste) und i.d.R. auch, dass man mit herkömmlichen Maßnahmen keinen Erfolg hatte. Es kommt auch auf die Argumentation des MDK an. Manche sind tatsächlich wirklich simpel gestrickt und gehen nicht wirklich auf die Beschwerdesymptomatik ein. Man hat das Gefühl, dass es vielfach System ist: es lassen sich halt so und so viel Prozent bei einer Absage abschrecken. Schon aus diesem Grunde sollte man klagen (jedenfalls wenn man wirklich diese Beschwerden hat)! Es machen übrigens auch Anwälte für Sozialrecht, da würde ich nach der entsprechenden Erfahrung fragen. Eine Garantie gibt es jedoch nie: vor Gericht und auf hoher See eben :-).
    LG, Joni

  • Anonym
    Bonny
    4.03.2018

    Ich habe Anwalt eingeschaltet und es hat geklappt. Wünsche dir viel Erfolg bei der Op. Ich hätte zu viel Angst sowas im Ausland machen zu lassen

  • Anonym
    Engelchen1302
    4.03.2018

    Du kannst einen Anwalt einschalten, aber der Erfolg ist fraglich.Fahr doch in dieTschechei,dann bist Du alle Probleme los.Ich jedenfalls fahre am 10.05.zur Brustverkleinerung.
    LG.Bonnymaus

  • Anonym
    Bonny
    3.03.2018
    Bester Kommentar

    Hallöle.... Ich habe es endlich geschafft. Gestern kam die Zusage das die Verkleinerung bewilligt wurde. Ich habe mir eine Anwältin für medizinrecht genommen. Die lange Zeit des wartens hat sich gelohnt ;-)

  • Anonym
    Bonny
    27.02.2017

    Ich habe mir jetzt eine Anwältin für Medizin/Sozialrecht genommen. Sie kann
    mir zwar nicht die Garantie geben das es klappt, aber wie werden es auf jeden Fall
    versuchen. Habe ja nix zu verlieren. Sie meinte es müssten viel mehr Frauen den Mut haben
    diesen Weg zu gehen damit sich gerade in dieser Angelegenheit mal was ändert.
    Ich werde berichten.... LG

  • Anonym
    Bambi467646
    25.02.2017

    Hey du,
    Bei mir lief es auch zunächst so dass die Krankenkasse alles nicht zahlen wollte... ich hatte 80f und wiege ca 70 kg ebenfalls bei 170cm. Ich habe dann alle möglichen Gutachten von diversen Ärzten, Psychologen und anderen angefordert und habe dann Widerspruch eingelegt.. habe gleichzeitig angeboten zu einem persönlichen Gespräch vorbei zu kommen oder einen Termin bei dem Medizinischen Dienst wahrzunehmen. Damit war meine Krankenkasse (AOK) dann einverstanden und vereinbarte einen Termin am 23.12 in Köln beim Medizinischen Dienst.. nach ca 45 min Untersuchung, Besprechung u.a würde mir dann vom MDK bestätigt, dass sie der Brustverkleinerung zustimmen und der Krankenkasse Anraten werden die Kosten zu übernehmen. Ich war so froh und das Jahr war gerettet *-* nach ca 2 Wochen kam dann ein anruf der Krankenkasse- sie übernehmen die Kosten in den nächsten Tagen würde ich Post bekommen und könne dann in meiner Wunschklinik einen Termin vereinbaren. Nachdem mir das Schreiben der Krankenkasse Vorlag ging alles ganz schnell, ich vereinbarte einen Termin zur Verkleinerung und bin letzten Montag operiert worden.

    Gib nicht auf und Versuch alle deine ärzte in dein Vorhaben einzuweihen das sie dir ein kleines Gutachten schreiben, vielleicht gehst du noch in ein Brust centrum und lässt da Bilder zu einem Gutachten anfertigen. Mann muss dafür zwar ein paar € zahlen aber die waren es mir wert ?

    LG

  • Anonym
    christian_scha307008
    10.02.2017

    Wie schon in anderen Fällen muss ich darauf hinweisen, dass der FA für Medzinrecht der falsche Rechtsanwalt ist. Sie brauchen einen Fachanwalt für Sozialrecht.

    Materiellrechtlich ist die Sache wenig aussichtsreich. Denn es gibt keine medizinische Erkenntnisse, dass eine Reduzierung der Brust die Wirbelsäule entlastet. Entsprechende Gutachten, die das Sozialgericht einholt, sind in 9 von 10 Fällen negativ, da der Beweis nicht geführt werden kann.

    Viel aussichtsreicher ist es zu prüfen, ob nicht eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Sind zwischen Antrag und Bescheid mehr als 5 Wochen vergangen? Falls ja, dann ist in 9 von 10 Fällen eine Genehmigungsfiktion eingetreten. Der Anspruch lässt sich dann durchsetzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian Schäfer

  • Praxis Dr. Edelmann

    Praxis Dr. Edelmann

    · 19.01.2017



    Mit Hilfe eines FA für Medizinrecht (w/m) haben Sie aus meiner Sicht die größtmögliche Chance auf einen positiven Entscheid.

    Viel Erfolg und beste Grüße aus Frankfurt,

    Dr. med. Paul J. Edelmann.
    http://www.frankfurter-klinik.de

  • Privatdozent Dr. med. Andreas E. Steiert

    · 19.01.2017

    Hallo Bonny.
    Wir hatten gerade kürzlich hier auch eine Diskussion zu diesem Thema.
    Aktuell wird es immer eine Einzelentscheidung am Ende bleiben, wie Kollege Aller bereits korrekt anmerkt ist ein Anwalt keine Garantie, aber:
    Wichtig ist in der Tat, dass Sie über Nachweise von Orthopäden / Chiropraktikern verfügen, die Ihnen bestätigen hinsichtlich Ihrer Rückenbeschwerden behandelt worden zu sein. Gut wäre, wenn die Kollegen den Zusammenhang zwischen Ihren Rückenbeschwerden und dem Gewicht der Brust bestätigen. Oftmals kommt es auch in der Brustunterfalte zu Hautirritationen bis hin zu Pilzinfektionen im Sommer, durch das Schwitzen und die entstehende Feuchtigkeit. Hier wären ein Nachweis eines Dermatologen und ggf. Fotos sehr hilfreich. Kommt es tatsächlich zu einer Klage Ihrerseits bestellt das Gericht einen Gutachter, auf dessen Befund es dann ankommen wird.
    Definitiv entsprechen große Brüste keinem Krankheitszustand, aber sie können zu Folgeerscheinungen führen, die Krankheitswert haben.
    Wir haben an der Universitätsklinik in Hannover, bei der ich bis Ende 2014 tätig war, immer wieder Patientinnen mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse operieren können. Nicht alle mussten den Weg der Klage gehen. Durch meine Kollegen in Deutschland weiß ich, dass der Eingriff in Baden-Württemberg und Bayern problemloser von den Kassen übernommen wird. Hier handelt es sich um eine politische Problematik, die für die PatientInnen sehr ungerecht erscheint. Das Problem ist politisch aber erkannt, leider wird es aber noch einige Zeit brauchen, bis wir einheitliche Entscheidungen des MDK´s in der Bundesrepublik haben werden und es letztlich keine Sachbearbeiter-oder MDK-Einzelentscheidung bleibt.
    Mit freundlichen Grüßen
    www.steiert.berlin
    Privatdozent Dr. Andreas Steiert

  • Dr. med. Sixtus Allert

    Dr. med. Sixtus Allert

    · 19.01.2017

    Hallo,
    wenn sie das übliche Ablehnungsverfahren der Kassen durchlaufen haben, bleiben Ihnen zwei Wege: sie zahlen den Eingriff selber oder verklagen Ihre Kasse. Ein Anwalt alleine ist noch kein Garant für eine entsprechend positive Gerichtsentscheidung. Dabei kommt es vielmehr auf die Auswahl eines geeigneten und versierten Gutachters aus der Plastischen Chirurgie an- und natürlich auf einen entsprechenden Befund mit Krankheitswert. Leider dauern diese Verfahren oftmals mehrere Jahre.
    Beste Grüße
    Dr Sixtus Allert

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