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Vorkasse bei Schönheits OP immer üblich?

Anonym
susi1973
Wiesbaden · Erstellt am 5.03.2013 · letzte Antwort 24.06.2022

Ich wollte hier mal die Experten fragen, ob es allgemein üblich ist, dass die Patienten schon vor der OP den kompletten Betrag in Bar oder per Überweisung bezahlen müssen?

Dieses Vorgehen verwundert mich doch ein wenig. Wo wird sonst im voraus bezahlt? Üblicherweise doch immer erst nach erbrachter Leistung.

46 Kommentare

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  • Anonym
    GabrieleAlbrecht
    24.06.2022

    Ich wollte 2020 in Tchechien ein SchönheitsOP machen lassen und zahlte 300 € an. Als ich dort ankam, wurde dieOP verweigert, weil ich den Blutverdünnerr 3 Tage vorher absetzte, vom Hausarzt empfohlen, denen das aber zu wenig war, und ich nach huse geschickt wurde.Beim 2. Anlauf wurden weitere 500 € Anzahlung geleistet, ich konnte aber aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen. Jetzt wollte ich meine Anzahlung in einem neuen Anlauf in Anspruch nehmen, und mir wurde gesagt, wenn ich Lokalbetäubung nehmen würde,bekomme ich 300 € zurück, bei Vollnarkose 500€, aber nicht die gesamten 800 €. Ist das noch normal? Wie kann ich mich wehren?

  • Anonym
    Dr_Xydias
    24.06.2022

    Alle meine früheren Chefs hatten 1x den Fall (eher früher, als später), dass jemand, der kein Geld dafür hatte, trotzdem eine "Schönheits-OP" machen ließ und dann nicht zahlte. Der Chirurg zahlt dann auch die Nebenkosten selbst (Klinik, OP-Miete, OP-Personal, Narkosearzt etc). Danach haben die immer Vorkasse genommen.
    Daher nehme ich auch von Anfang an Vorkasse bei medizinisch nicht notwendigen Behandlungen, denn man sollte ja von den Fehlern der Anderen im Leben lernen und nicht dieselben Fehler auch nochmal machen. So wie wir versuchen es auch unseren Kindern beizubringen.
    So meine ehrliche Antwort.

    BG
    Dr. Xydias

  • Anonym
    HeikeSchon
    18.06.2022

    Ist es ok , das man an eine tschechische Schönheitsklinik eine Anzahlung überweisen soll , zwecks Termineinhaltung …

  • Anonym
    himmel1702
    14.04.2018

    Geld ist für mich kein Problem!
    Bloß Geldgier.

  • Anonym
    Interest
    14.04.2018

    Hallo Himmel, Du wirst langsam unsachlich...Fakt ist ( ich habe es schon mehrfach gepostet) , das die Einforderung der Gesamtsumme vor der OP nicht erlaubt ist...aber das jetzt ist nur noch reines
    " Nörgeln" und hat nichts mehr mit einer Diskussion zu tun.

  • Anonym
    Grigio
    14.04.2018

    Ein Tip....anfangen zusparen , dann kann man sich eines Tages einen von diesen "gierigen Ärzten" leisten und der Frust lässt nach. -:)

  • Anonym
    himmel1702
    13.04.2018

    Ich mag diese gierigen Ärzte nicht

  • Anonym
    Grigio
    13.04.2018

    Ja dann gehst du zu diesem seriösen Arzt. Warum lamentierst du hier so rum? Es muss doch auch mal gut sein.
    Ich persönlich hatte nie ein Problem weil ich im voraus gezahlt habe.

  • Anonym
    himmel1702
    12.04.2018

    Ein seriöser Arzt der von seinem können überzeugt ist,nimmt eine Anzahlung aber nicht den Gesamtbetrag .
    AUSSERDEM IST es schon von Gerichten verurteilt worden,100 % Vorkasse für 0 Leistung.

  • Anonym
    Grigio
    12.04.2018

    Und da zahlst du auch im voraus! Deine Logik ist nicht sehr sinnvoll.

  • Anonym
    himmel1702
    11.04.2018

    Genau so sollte es sein.
    Ich habe nichts gegen eine Anzahlung,aber ich werde keine 100 %Vorkasse leisten.Wofür auch??
    Die Argumente der Ärzte hier sind doch sehr dünn,
    und an der Realität vorbei.
    Nur weil die einen weissen Kittel anhaben,nehmen Sie sich diese Unverschämtheiten heraus.
    Deshalb gehen wir ins Ausland.

  • Anonym
    weissevollnuss
    11.04.2018

    Ich musste für mein Zahnimplantat auch etwas "im Voraus" zahlen. Ist schon ein paar Jahre her, aber ich glaube, der "Vorschuss" betrug 1.000 Euro. Erst dann wurde mir vom Kieferchirurgen das "Unterteil" gesetzt.

  • Anonym
    Mirjam
    Gekröntes Mitglied
    5.04.2018

    Ja, "Vorkasse" ist üblich. Manche Ärzte gewähren Ratenzahlung. Bei nicht gelungener OP bieten viele Ärzte kostenlose Nachbesserung an. Manche nehmen aber auch dafür Geld. Eine Garantie für ein gelungenes Ergebnis gibt es leider nicht.

  • Anonym
    himmel1702
    30.03.2018

    Das ist eine sehr positive Einstellung.Respekt dafür.

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    30.03.2018

    ??....??

  • Dr.med. Daniel Bas Orth

    Dr.med. Daniel Bas Orth

    · 30.03.2018

    So sieht es aus. Ich verlange normalerweise auch keine Vorkasse außer einer Anzahlung bei größeren Eingriffen, bei denen ich sehr hohe Materialkosten für Implantate und sehr viel Zeit zur Verfügung stelle.
    Außerdem wäge ich immer im Einzelfall ab, da ich sehr viel treue Patienten habe, die ich viele Jahre betreue. Da kann ich auf Vertrauensbasis auch Ratenzahlung, Vorkasse, Teilzahlung oder was auch immer vereinbaren.
    Vertrauen ist immer für beide Seiten zu fordern.
    LG

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    30.03.2018

    Die wünsche ich dir auch ;-))
    LG zurück

  • Anonym
    Interest
    29.03.2018

    Hallo Susanne, das Du Deine OP( bzw . eine) hinterher bezahlen konntest, finde ich prima...eine gute Zusammenarbeit basiert immer auf Vertrauen und jeder weiß, das bei einem Dienstleistungsvertrag
    in jedem Fall ( außer wenn Arbeiten grob fahrlässig etc...) und egal welche Branche zu 100% eine
    Zahlung zu erfolgen hat. Ich finde es auch sehr wichtig heutzutage eine Rechtschutzversicherung zu haben, da man nie weiß was im Leben so passiert...Trotzdem verwundert es
    mich wie selbstverständlich es ist, das plastische Chirurgen Pauschale Honorare in Vorkasse nehmen...die subjektiven Begründungen würden mich keinesfalls zufriedenstellen...dann würde halt eben keine OP durchgeführt werden, aber wie ich schon himmel1702 gepostet habe ,gibt es
    einen Beschluss vom OVG 25.11.2015 ( im Netz komplett zu lesen ) das es berufsordnungswidrig ist, das komplette Honorar vor der OP zu fordern. Der Arzt mußte eine Geldstrafe zahlen. Wie Du schon sagtest, jeder fällt seine eigenen Entscheidungen und andere melden es vielleicht der Ärztekammer. Ich wünsche Dir wunderschöne Ostertage.LG

  • Anonym
    Interest
    29.03.2018

    Sehr interessiert habe ich Ihre Diskussion mit himmel1702 verfolgt, ich stimme Ihren Ausführungen
    bezüglich " Dienstleistungsvertrag " zu und das der Patient natürlich selbst die Entscheidung trifft, ob er sich zu Ihren finanziellen "Bedingungen" operieren lässt. Ich habe vor allen Berufen Respekt, glaube aber, das ein Vertrauensverhältnis nur auf " Augenhöhe " funktionieren kann.
    Da die " Schönheits - Op" medizinisch nicht indiziert ist verstehe ich, das die Ärzte einen Vorschuss verlangen, allerdings nicht die Einforderung des gesamten Honorar, was im Übrigen
    nach Beschluss des OVG Nordrhein -Westfalen vom 25.11.2015 auf Grundlage der Vorschriften
    GOÄ berufsordnungswidrig ist. Ich wünsche Ihnen schöne Ostertage

  • Anonym
    himmel1702
    29.03.2018

    Es ist egal um welche Dienstleistung es geht.
    Ich empfinde es als unverschämt 100 % Vorkasse zu verlangen.

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    29.03.2018

    Im Endeffekt ist es immer eine“ Dienstleistung“ , die geleistet wird und bei mir persönlich haben die Ärzte vorher kein Geld verlangt, sondern wenn erst danach und selbst da hatte ich die Wahl , es sofort zu zahlen oder auch später zu überweisen ☺️Vor einer OP mit Narkose sah es allerdings anders aus und da musste ich ca. 5 Tage vor dem Eingriff bezahlen ??‍♀️Ebenso gibt es Ärzte, die für ein BG Geld verlangen.... andere wiederum nicht ? Es liegt also eigentlich an uns selber , welche Art und Weise uns am besten gefällt ?
    VG von Susanne

  • Anonym
    himmel1702
    29.03.2018

    Danke für den Hinweis.

  • Dr.med. Daniel Bas Orth

    Dr.med. Daniel Bas Orth

    · 28.03.2018

    Sie bringen in dieser Diskussion verschiedene Sachverhalte durcheinander. Sie tragen als Patient immer das 100%ige finanzielle Risiko, völlig unabhängig ob Sie Vorkasse geleistet haben oder nicht. Es gibt bei ärztlichen Leistungen keinen gesetzlichen Anspruch auf Minderung bei Nichtgelingen und auch nicht auf Gelingen ohne jede Komplikation.

    Das mag für Sie ungewöhnlich klingen, ist aber Tatsache.
    Ein Arzt, der sein vorher vereinbartes Honorar einklagt, wird das auch zugesprochen bekommen, wenn er es überhaupt einklagt.
    Das meinte Kollege Grab mit „Dienstleistungsvertrag“.
    Ausnahmen bestehen bei grober Fahrlässigkeit oder Betrug. Sie tragen als Patient darüber hinaus sogar das Risiko für Mehrkosten für Folgebehandlungen durch missglückte Behandlungen. Darüber wird übrigens im Vorgespräch aufgeklärt.

    Wie gesagt, es gibt sicherlich Unterschiede im Umgang mit Komplikationen.

    Wenn Sie zu diesen Bedingungen keine Behandlung durchführen lassen möchten, ist das Ihre freie Entscheidung.

    Hier besteht im Übrigen auch kein Unterschied zu allen medizinischen Behandlungen. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben.

    Ich bin mit diesem Kommentar dann fertig zu diesem Thema.


  • Anonym
    himmel1702
    28.03.2018

    Dass mag aus ihrer Sicht richtig sein,aber warum soll der Patient dass 100 % finanzielle Risiko tragen.
    Das ist nicht gerechtfertigt,und macht
    auch sonst keiner.

  • Dr.med. Daniel Bas Orth

    Dr.med. Daniel Bas Orth

    · 28.03.2018

    Schade, dass Sie ein so schlechtes Bild von meinem Berufsstand haben. Ich bin mir sicher, dass die Qualifikation der meisten Kollegen hoch ist und kein Grund zu einer Unsicherheit besteht.
    Gerade wenn ich von meiner Leistung überzeugt bin, kann ich mir 2 Dinge leisten: höhere Preise und Vorkasse, weil ich eben Klagen nicht zu befürchten habe.

    Ich hatte in 10 Jahren noch keinen einzigen Rechtsfall.... und daher keinen Grund, keine Sofortzahlung zu verlangen.

    Ich möchte einfach nicht unberechtigt meinem Geld hinterherlaufen und viel wertvolle Zeit mit der Erstellung von Mahnungen und Rechnungen verplempern. Ich verbringe meine Zeit lieber mit Patienten...

    Ich gehe davon aus, die meisten meiner Kollegen sehen das ähnlich und leisten ihr Bestes.

    LG

  • Anonym
    himmel1702
    28.03.2018

    Danke für Ihr Feedback..
    Ich kann eins nicht bestätigen,,Auch wenn wir einen sehr guten Ruf haben,möchten unsere Kunden absolut keine 100 % Vorkasse zahlen,warum auch?? Welches Argument rechtfertigt diese Forderung?Das macht man doch nur, wenn man sich in seinem Job unsicher ist,und denkt ,,haubtsache ich habe schon mal dass ganze Geld auf dem Konto,wenn was schief geht,und auch mit einer 2 Korrektur nicht zu beseitigen ist,dann soll der Patient doch klagen..So einfach ist dass,,Es gibt überhaupt kein Grund eine 100 % Bezahlung zu fordern.In Deutschland gibt es das gesetzliche Leistungsprinzip,Leistung gegen Bezahlung ,,und nicht anders rum!!
    Im übrigen versuchen wir auch 100 % Leistung zu erbringen,,jeden Tag!!Wenn aber mal was nicht klappt,dann zahlen die Kunden erst dann, wenn dass Ergebniss zufiedenstellend ist,.
    also greifen Ihre Argumente nicht..
    Im übrigen,,wenn Sie ein Top Arzt sind,dann brauchen Sie Null Anzahlung ,wenn Sie von Ihrem können überzeugt sind.
    schönen Abend

  • Dr.med. Daniel Bas Orth

    Dr.med. Daniel Bas Orth

    · 28.03.2018

    Ach herrje, ich höre doch viel Unverständnis heraus. Der Druck ist gleich hoch ob Vorkasse oder nicht, ein seriöser Arzt wird immer versuchen 100% Leistung zu erbringen. In der Medizin gibt es aber keinen Anspruch auf 100% Zufriedenheitsgarantie und auch nicht auf 0% Komplikationen. Wie Kollegen im Einzelfall mit Komplikationen umgehen ist sicherlich unterschiedlich.
    Anspruch auf sein Honorar hat ein Arzt auch dann, wenn Sie unzufrieden sind und wenn Sie erst 20% angezahlt haben.
    Ein Zahnarzt ist auch nicht vergleichbar mit einem Facharzt.

    Am Ende besteht immer für beide Parteien ein hohes Interesse an einem optimalen Ergebnis, das versteht sich doch von selbst.

    Ihren Laden könnten Sie dann zumachen, wenn die Mehrheit Ihrer Kunden unzufrieden wären; weil Sie ständig falsche Fenster einbauen. Dann würde Sie keiner mehr empfehlen. Das ist in der Schönheitsbranche nicht anders.

    Wenn Sie ein Handwerker mit hervorragendem Ruf sind, wird man Sie auch mit Vorkasse buchen.

    Ich wünsche Ihnen mit Ihren Betrieb viel Erfolg und geringe Zahlungsausfälle.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Anonym
    Interest
    28.03.2018

    Hallo Himmel, in dem besagten Fall hat sich die Frau an die Ärztekammer gewendet...es ist nicht erlaubt die komplette Summe vor der OP zu fordern und er wurde zu einer Zahlung im Rahmen einer Berufsordungswidrigkeit verurteilt...das Problem glaube ich, das wenn ein plastischer Chirurg mit der Aussage kommt" das ist so üblich oder sonst operiere ich nicht"
    die Leute sich darauf einlassen. Mal schauen, wie lange dieser "Schönheitswahn" noch anhält.Im
    Übrigen haben Ärzte eine Haftpflichtversicherung...und Dein Geld! Ein weiser Arzt ( Allgemeinmedizin) sagte mir einmal" wir sind gutbezahlte Handwerker)...finde ich in diesem Fall ok! Lg

  • Anonym
    himmel1702
    28.03.2018

    Für mich ist ein Arzt aus der Schönheitschirurgie nichts anderes wie ein Handwerker,der seine Arbeit macht..Ich habe selbst ein Handwerksbetrieb,wenn ich meinen Kunden sagen würde,vor Lieferung der Fenster ,Haustüren oder Wintergarten ,100 % Vorkasse,dann könnte ich meinen Laden zumachen,Warum also nehmen sich die Ärzte diese Frechheiten raus,,.Ist wie immer,, Die Nase ziehmlich weit oben!

  • Anonym
    Interest
    28.03.2018

    Du hast ja so recht...Es gibt auch ein sehr interessantes Urteil zu diesem Thema und zwar vom OHG
    Nordrhein - Westfalen vom 25.11.2015... ich kann bei der teilweisen schlechten Zahlungsmoral verstehen, das die Ärzte( es ist bei der reinen Schönheit OP ja keine indizerte ) Vorschüsse nehmen...
    aber die Gesamtsumme vor der OP mit der Begründung " es ist so üblich"...ernsthaft? Auch, wenn es ein Dienstleistungsvertrag ist ,sind sie Ärzte und unterliegen der GOÄ ( Gebührenordnung für Ärzte)...
    In diesem Beschluss läßt sich das OVG offen, ob es generell untersagt ist ein Vorschuss zu fordern .Jedenfalls ist es berufsordnungswidrig die Vorauszahlung der gesamten Vergütung auf
    Grundlage der GOÄ nicht ansatzweise genügenden Berechnung zu verlangen...Tja mit dem Vertrauen
    ist das so eine Sache...Fazit...jeder trifft seine eigenen Entscheidungen...dann lieber mit Falten.

  • Anonym
    himmel1702
    15.03.2018

    Solange alles gut verläuft,dann ist es auch ok,,aber wenn nicht ,dann kannst du klagen bis du arm bist!Denn der Arzt hat 100 % auf seinem Konto!
    Außerdem stimmt es nicht dass es üblich ist Vorkasse zu leisten.Wie ist es Beispielsweise beim Zahnarzt,wenn du Zahnimplantate oder Prothesen bekommst die ,die Krankenkasse nicht übernimmt.? Zahlst du die auch in Vorkasse?
    Garantiert nicht.

  • Anonym
    Grigio
    15.03.2018

    Es hängt auch mit der Zahlungsmoral zusammen. Wo ist das Problem? Gute Schönheits Chirugen kümmern sich auch nach der OP um dich und sind bemüht das du zufrieden bist.

  • Anonym
    Cymbeline
    Gekröntes Mitglied
    12.03.2018

    So ist es !

  • Anonym
    himmel1702
    11.03.2018

    Was ist dass denn für eine armseelige Erklärung.Ich baue Fenster ein ,und bekomme keine 100 % im Vorfeld,Ich kann die auch nicht wieder ausbauen wenn der Kunde nicht bezahlt.
    Ich habe 100 % Risiko!!!und Ihr lieben Ärtze 0 Risiko

  • Anonym
    himmel1702
    11.03.2018

    Der Druck beim Arzt soll ruhig hoch gehalten werden, indem er weiss dass er erst 20 oder 30 % Anzahlung bekommen hat,und deshalb einen 100 % Job abliefen muss.Das hat doch nichts mit Vertrauen zu tun.
    Ich habe eine Fensterbaufirma.Wenn ich meinen Kunden sagen würde 100 % Vorkasse dann würde ich nichts verkaufen.In Deutschland gibt es das Leistungsprinzip Leistung gegen Leistung .Wenn bei mir Kunden Ihre Fenster nicht bezahlen ,dann kann ich die auch nicht wieder ausbauen.Ihr Ärzte geht doch nur den Weg des geringsten Wiederstandes,nach dem Motto wenn was ist, dann lass doch die Patienten klagen.,ich habe dass Geld ja schon.

  • Anonym
    himmel1702
    11.03.2018

    Warum soll der Patient das gesamte finanzielle Risiko tragen..Wenn der Arzt XXXX baut,dann kannst du Klagen und Gutachten erstellen,bis du arm bist.

  • Dr. med. Ulrich Twent

    · 25.03.2013

    @susi1973
    Wie Sie sehen ist Vorkasse bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen allgemein üblich. Ich biete meinen Patienten darüber hinaus über eine Faktoringgesellschaft eine Ratenzahlung auch nach der Operation an. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft Ihre Rechnung ankauft. Ergänzend empfehle ich immer den Abschluss einer Folgekostenversicherung, da die Solidargemeinschaft Ihrer Krankenversicherung nicht für Kosten/Korrekturen nach einer Schönheitsoperation haftet.
    Mit freundlichen Grüssen aus Dorsten,
    Dr. med. Ulrich Twent

  • Dr. med. Mathew Muringaseril

    · 18.03.2013

    Herr Grab hat ja bereits sehr ausführlich über die Vertragsverhältnisse berichtet.
    Falls ein operatives Ergebnis mal nicht zur Zufriedenheit eines Patienten sein sollte, besteht immer die Möglichkeit eine Lösung im Interesse beider Parteien finden. Im Normalfall wird das Procedere und die möglichen Kosten einer Re-OP im Beratungsgespräch geklärt, so dass Sie vor einer OP selber entscheiden können, ob Sie sich bei diesem Chirurgen operieren lassen wollen.
    Jeder Chirurg versucht ein optimales Ergebnis zu erzielen und hat großes Interesse einen zufriedenen Patienten zu haben.

  • Anonym
    sharon65
    7.03.2013

    Sorry Susi1973,

    ich wollte mich hier nicht reindrängeln. Aber die Frage brannte mir auch auf der Zunge.

  • Anonym
    susi1973
    7.03.2013

    ok, jetzt werden schon für meine Frage hier von anderen Usern Antworten gegeben. Da scheinen sich andere darüber auch noch zu wundern. Das ist ja lustig.

    Aber ich verstehe die Antworten und die Beweggründe der Ärzte. Die Zahlungsmoral lässt wohl heute wirklich zu wünschen übrig. Ein Freund arbeitet bei einem Inkassounternehmen und kann ein Lied von singen, in allen Bereichen.

    Vielen Dank für ihre Infos!

  • Anonym
    sharon65
    7.03.2013


    Kurz zu dem Thema....
    Ich verstehe es teilweise so....... ;-). Bei meinem Zahnarzt muss ich ja für ein Zahnimplantat, was sich ja ungefähr in der gleichen Preislage befindet, auch nicht in Vorkasse treten.

    Die Vorkasse ist wohl \"nur\" in der Schönheitschirurgie einfach so üblich.

    Ich sehe es einfach so. Wenn schon vorher alles bezahlt ist, kann man hinterher noch so unzufrieden sein wie man will. Man muss auf das \"goodwill\" des Chirurgen verlassen, dass da noch mal kostenlos nachopiert wird, wenn das Ergebnis für den Patienten nicht zufriedenstellend war.

  • Praxis Dr. Edelmann

    Praxis Dr. Edelmann

    · 6.03.2013

    susi1973 vom 05.03.2013

    Es mag Ihnen zu Recht ungewöhnlich erscheinen, dass Sie einen Arzt im Voraus für seine Leistungen zahlen müssen, Susi.

    Nachdem die Kollegen Grab und Prof. Noah Ihnen sehr anschaulich erklärt haben, warum dies so ist, werden Sie dies gewiss verstehen und nachvollziehen können.

    Beste Grüße aus Frankfurt,

    Dr. med. Paul J. Edelmann.
    www.frankfurter-klinik.de

  • Prim. Priv. Doz. Dr. med. Matthias Rab

    Prim. Priv. Doz. Dr. med. Matthias Rab

    6.03.2013

    S.g. Susi 1973!
    Ja , das ist ein durchaus übliches Vorgehen.
    Entweder ein Teilbetrag oder der Gesamtbetrag.

  • Dr.med.univ. Sebastian Pilz btE

    Dr.med.univ. Sebastian Pilz btE

    · 6.03.2013

    Es sind immer einzelne, die das System mißbrauchen und damit für alle anderen kaputt machen, denken sie an den heissen Kaffe bei McDonalds, den es nur mehr lauwarm gibt, weil ein Kunde geklagt hat, der Kaffee sei zu heiss gewesen...
    Wenn jemand das Geld vor der Operation nicht hat, wird er es nachher auch nicht haben.
    BEVOR sie den Supermarkt oder den Friseurladen oder die Autowerkstatt verlassen, zahlen sie an der Kassa, bevor sie ihr internetpaket bekommen und sogar wenn sie ein Haus bauen, zahlen sie die Abschnitte im vorhinein.
    Ich würde also eher sagen, es gibt heute nicht mehr viel, das man noch "auf Rechnung" bekommt- und der Grund ist die leider schlechte Zahlungsmoral einzelner Kunden; Wir mussten vor ca 10 Jahren auf Vorauskasse umstellen, da 10% nicht einbringbar waren und daher bei den anderen, ehrlichen Kunden eingepreist werden mussten; so hingegen brauchen wir keine Inkassobüros mehr- eine viel auberere Lösung für alle.
    Liebe Grüsse,

  • Prof. Dr. med. Ernst Magnus Noah

    · 6.03.2013

    Hallo Susi,
    Sie haben ja 2 Fragen gepostet.
    1. ja, es ist durchaus üblich, dass der Betrag vor der Leistung entrichtet werden muss. Wir haben ja die Unkosten und kein Pfand. Die Autowerkstatt, erlauben Sie mir den Vergleich, hat ja ihr Auto. Aber Sie sollte. Nach Behandlungsgarantien in der postoperativen Phase fragen, ggf. Nach einer Folgekostenversicherung. Wir z.B geben diese schriftlich .
    2. Preise. In der Tat gibt es eine Preisspanne . Diese richtet sich schon nach der Erfahrung, den individuellen Praxiskosten, aber ganz besonders nach den inkludierten Leistungen. Siehe oben.
    Ja, und dann gibt es durchaus den Sympathiefaktor. Ein Arzt , der in den Vorgesprächen auf Sie eingeht , ernst nimmt, ihnen die Operation, Möglichkeiten aber auch Gefahren darlegt, der ihnen Op Ergebnisse zeigt und anhand ihrer Bilder den Op Schnitt und auch Besonderheiten Ihrer Op darlegt, kurzum, der sich mit Ihnen beschäftigt, wird sich auch in den meisten Fällen nachher um Sie kümmern . Und das ist doch was sie wollen, in guten Händen aufgehoben zu sein. Vertrauen ist da wichtiger als Euro.
    Mit freundlichen Grüßen
    Prof. E.M. Noah

  • Dr. med. Joachim Karl Grab

    · 5.03.2013
    Bester Kommentar

    Liebe Susi1973,

    der OP- oder Behandlungsvertrag mit Ihrem Chirurgen ist kein Kauf- oder Werksvertrag, sondern ein Dienstleistungsvertrag. Hier gibt es - anders als beim Verkauf - nicht die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des "Käufers" den Gegenstand des Vertrages zurück zu fordern. Sie können das mit einer Pauschalreise vergleichen. Hier wird Sie kein Veranstalter in den Urlaub transportieren, wenn der Reisepreis nicht vollständig entrichtet ist. Sollten Ihre Erwartungen an den Urlaub nicht erfüllt werden, können Sie im Rahmen der Vertragsbedingungen einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Ähnlich verhält es sich mit ästhetischen Operationen.
    Voraussetzung für eine erfolgreiche Operation ist ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis auf Gegenseitigkeit. Die Regelung der Vorkasse schafft klare Verhältnisse. Ihr Arzt kann sich auf das Wesentliche, nämlich das Erreichen eines optimalen ästhetischen Ergebnis konzentrieren, ohne sich darum zu sorgen, am Ende vielleicht um sein verdientes Honorar streiten zu müssen.
    Die Vorauszahlung ist also auch ein Vertrauensbeweis Ihrerseits und durchaus nicht unüblich zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages. Wenn Sie fürchten, Ihr Geld nicht "gut anzulegen", fehlt vielleicht von Anfang an die richtige Vertrauensbasis. Die aber ist unabdingbar!

    Alles Gute!

    Dr. med. Joachim Grab

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